Tines Umzug - Teil IV

Ihr erinnert Euch noch an Tine (alleinerziehend, 4 Kinder)? Leider ist immer noch keine Wohnung in Sicht. Dafür guter Rat, den ich hiermit an alle Alleinerziehenden in Tines Namen weitergeben soll: Wer sich das Sorgerecht mit dem Ex-Mann, der Ex-Frau teilt, muss vor einem eventuellen Umzug unbedingt Rücksprache halten und das Einverständnis des ehemaligen Partners einholen. Denn nach Informationen vom „Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.“ kann das Familiengericht unter Umständen die Auswirkungen des Umzugs auf die Kinder für so erheblich halten, dass es Teile des Sorgerechts auf den anderen Elternteil überträgt, in Schlimmsten Fall sogar die Alleinsorge. Also: Alleingang ist nicht! Tines Mann hat nach einigem Hin und Her einem Wohnungswechsel Gott sei Dank zugestimmt, so dass die Wohnungssuche nach längerer Pause weitergehen kann. Weitere Infos natürlich an dieser Stelle.

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