Hurra, der Wohnberechtigungsschein ist da!


Neues von Tine: Unglaublich, aber wahr, nach Wochen (gefühlten Monaten, Jahren) hat Tine endlich den begehrten Wohnberechtigungsschein von der Stadt bekommen. Nun hat sie also Anspruch auf eine sogenannte Sozialwohnung. Meine Befürchtung war ja: Die Wohnungen, die sie da zu sehen bekommt, sind nicht mehr als bessere Absteigen. Hat sich (noch) nicht bestätigt. Dafür leider aber ein anderes Vorurteil: Kinder - und erst recht vier Kinder - sind in deutschen Wohnungen nicht gern gesehen. Hat ein privater Vermieter Tine auch mündlich sinngemäß bei einer privaten Wohnungsbesichtigung so mitgeteilt. Dabei ist diese Ablehung nicht rechtens - hat auch der Gesetzgeber so entschieden. Vermieter dürfen Mieter nicht aufgrund der Tatsache ablehnen, dass diese Nachwuchs mitbringen. Da Tine keine Zeugen für die Äußerung des Vermieters hat und auch nicht besonders klagefreudig ist, wird in diesem Fall nie Recht gesprochen werden. Ich find´s aber dennoch unter aller S..! 

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