Kluger Ratschlag 3.0 Umzug mit Schulkindern


Schulkinder


Bedenken Sie, dass ein Umzug meist einen Schulwechsel bedeutet.

Rechnen Sie eine Eingewöhnungszeit von bis zu sechs Wochen ein, neue Lehrpläne, neue Lehrer und neue Freundschaften können nicht so schnell unter einen Hut gebracht werden.

Wenn Sie Einfluss auf den Umzugstermin haben, überlegen Sie, was Ihnen wichtiger ist: Ein Start in der neuen Schule zum ersten Schultag? Das bedeutet allerdings, dass sich das Kind nicht in den Ferien in der neuen Umgebung eingewöhnen konnte. Startet man noch vor den Ferien, dann entgehen dem Kind ein paar freie Wochen mit den alten Freunden.
Wägen Sie ab, was günstiger für die Familie ist.
Prüfen Sie, wo die Schule im Lehrplan steht. Wird aufgrund des Schulwechsels wegen Umzugs Nachhilfeunterricht für Ihre Kinder erforderlich, kann dieser bis zu einer Höhe von 1.349 Euro pro Kind geltend gemacht werden (vgl. § 9 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz BUKG). Bis zur Hälfte dieses Betrages werden die Ausgaben voll berücksichtigt, darüber hinaus nur noch zu drei Viertel.
Zeigt ihr Kind nach der Eingewöhnungszeit von sechs bis acht Wochen noch Anzeichen von Stress und Unwohlsein, überprüfen Sie seine Situation. Suchen Sie das Gespräch mit den Lehrern und natürlich auch mit Ihrem Kind.
Nach den ersten Schultagen hat das Kind vielleicht Lust, ein paar neue Schulkameraden nach Hause einzuladen, damit kann es Kontakte knüpfen, aber auch Sie können beobachten, wie sich das Kind in der Situation zurechtfindet.


Dies ist auch ein guter Zeitpunkt, dem Kind neue Betätigungsfelder zu eröffnen. Die ersehnten Tanzstunden, die Mitgliedschaft im Fußballverein bieten die Chance, neue Freunde zu finden, lenken aber auch vom Umzugsstress ab.






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