Dienstag, 16. Februar 2010
Ach ja, die lieben Nachbarn: Vorgestern beschwerte sich der Mieter unter uns über lautes Kindergeschrei aus unserer Wohnung. Ursache: Wir übten uns als Babysitter für meine zwei Jahre alte Nichte, die gerade zahnt. Und dementsprechend schlechte Laune hat. Ich entschuldigte mich brav (zumindest tat ich als ob) und machte mich im Netz auf die Suche nach der aktuellen Rechtslage in Sachen Kinderlärm.
Auf der Seite des Deutschen Mieterbundes las ich dann: Auf dem Laminat herumspringen, weinen, schreiben und toben - das sind nun mal Dinge, die Kinder gerne und oft tun. Und all diese Geräusche müssen Mitmieter auch hinnehmen, besonders bei Babys und Kleinkindern sehen die Gerichte dieses Verhalten als altersgerecht. Natürlich gilt das nicht für Geräusche, die über das übliche Maß hinausgehen (Stichwort Flur als Bowlingbahn). Auch ältere Kinder sollten sich zu benehmen wissen. Ansonsten gilt: Toleranz entwickeln oder Ohrstöpsel kaufen. Wahrscheinlich ist für viele letzteres der einfachere Weg..