Umzugskosten: Kosten für Nachhilfe von der Steuer absetzen

Donnerstag, 2. Oktober 2008

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, dessen Kinder wechseln häufig auch die Schule. Hat ihr Nachwuchs dadurch einiges an Stoff nachzuholen, können Sie die Kosten für diese Nachhilfestunden ebenfalls im Rahmen des Umzugs geltend machen – Allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1349 Euro. Die tatsächlichen Kosten werden nur bis 50 Prozent des Höchstbetrages voll erstattet. Alles darüber hinaus gehende nur noch zu 75 Prozent.